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Gewaltschutz an Bremer Schulen

Gewaltvorfälle an Bremer Schulen stellen Schulen, Lehrkräfte und Kinder vor zunehmende, sowie zum Teil neue Probleme. Im Januar dieses Jahres ergab eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des WDR, dass jede*r sechste Schüler*in von Mobbing in Klassenchats berichtet. Schüler*innen berichten im Zuge dieser Befragung von digitaler Gewalt angefangen bei Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen. Zudem steigen weiterhin die Zahlen von physischen Gewaltvorfällen an Schulen. In den Medien werden ebenfalls steigende Zahlen von Gewalt gegen Lehrkräfte und die hohe, damit einhergehende, psychische Belastung thematisiert. 

Auch Gewalt sowie grenzüberschreitende Vorfälle gegen Schüler*innen nehmen zu. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen im Februar dieses Jahres bezüglich einer einvernehmlichen sexuellen Beziehung zwischen einer volljährigen Schülerin und einem Lehrer am Gymnasium Horn im Zeitraum 2008-2009 sorgte medial bundesweit für Schlagzeilen. Zwar geht das Disziplinarverfahren noch weiter, aber das Gericht entschied, dass die vorläufige Dienstenthebung des Lehrers aufzuheben sei. In einem Weser-Kurier Artikel vom 24.02.2026 bezieht sich Gewaltforscher Michael Böwer explizit auf den Fall am Gymnasium Horn und bringt die Idee einer möglicherweise notwendigen Änderung des Beamtenrechts zum Schutz von Schüler*innen an.

Die Relevanz des Themas für den Schulalltag, für den Kinderschutz, für den Schutz von Mitarbeitenden der Schulen sowie für die Erhaltung einer positiven und sicheren Lernatmosphäre an Schulen ist enorm. Der Senat reagierte in der Vergangenheit bereits auf besorgniserregende Entwicklung schulischer Gewalt, beispielsweise mit der 2018 gestarteten Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“, sowie der Einführung eines überarbeiteten Notfallordners für „nicht-alltägliche Situationen“ im Jahr 2024. Die Initiative aus 2018 verfolgt das Ziel, dass in allen Schulen im Land Bremen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt erstellt werden sollen. Diese Schutzkonzepte sollen Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Interventionspläne, Meldeketten, geregelte Beschwerdeverfahren und Notfallpläne beinhalten. Der ergänzte Notfallordner soll Schulleitungen helfen, in akuten Gefahrensituationen schnell und angemessen zu reagieren und die schulischen Schutzkonzepte zu stärken.

Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Gewaltvorfälle an Bremer Schulen wurden im Jahr 2025 statistisch in welcher Form erfasst? Bitte möglichst gewaltformspezifisch aufgeschlüsselt nach analoger bzw. mediatisierter Gewalt und jeweils getrennt für beide Stadtgemeinden
a) Von Schüler*innen gegen Schüler*innen;
b) Ausgehend von Lehrkräften zum Nachteil von Schüler*innen;
c) Ausgehend von Schüler*innen zum Nachteil von Lehrkräften;
d) Ausgehend von Eltern zum Nachteil von Lehrkräften.
2. Wie viele Schulen verfügen mittlerweile über fertigerstellte Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt, wie viele Schulen sind noch im Entwicklungsprozess solcher Konzepte und wie viele haben diesen Entwicklungsprozess noch nicht begonnen? 
a) Sieht der Senat eine Notwendigkeit zu einer Verpflichtung der Erstellung der Schutzkonzepte für Schulen, die ein solches Konzept bis jetzt nicht entwickelt haben?
b) Wie werden die Schutzkonzepte hinsichtlich ihrer Qualität und ihres Umfangs überprüft, bewertet und gegebenenfalls angepasst?
c) Inwiefern wird überprüft, ob die Schutzkonzepte der Schulen beispielsweise die empfohlenen Elemente, welche im KMK-Leitfaden für Schutzkonzepte aus 2023 benannt werden, enthalten? Werden Schulen in der Entwicklungsphase dazu angehalten, sich an solchen Leitfäden zu orientieren, und haben Schulen, die vor 2023 ihre Schutzkonzepte erstellten, diese gegebenenfalls nachgebessert und um Elemente erweitert?
d) Inwiefern werden Schüler*innen in die Entwicklung der Schutzkonzepte miteinbezogen? (Bitte um differenzierte Antwort je nach Schulstufe.)
e) Wie wird sichergestellt, dass Schüler*innen Zugang zu den erstellten Schutzkonzepten und den darin enthaltenden Informationen zu Ansprechpersonen innerhalb ihrer Schulen haben?
f) Inwiefern adressieren die erstellten Schutzkonzepte auch sexualisierte Gewalt im digitalen Raum?
g) Wie wird sichergestellt und überprüft, dass die an Schulen vorhandenen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt tatsächlich angewendet, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden?
3. Wie sehen Meldewege und Ansprechstellen für Schüler*innen bei Gewaltvorfällen konkret aus?
a) Inwiefern unterscheiden sich Meldewege und Abläufe/Prozesse in Bremen und Bremerhaven?
b) Wie viele Schulen haben Schulsozialarbeitsstellen, welche temporär oder
dauerhaft nicht besetzt sind, und welche kurzfristigen oder langfristigen Auswirkungen hat dies auf die Meldeketten bei schulischer Gewalt?
c) Wie sind Ansprechpersonen an Schulen ohne Schulsozialarbeitsstellen für die Übernahme solcher Aufgaben geschult?
d) Ist der Senat der Auffassung, dass beispielsweise Vertrauenslehrkräfte für die Übernahme von Aufgaben als Ansprechperson bei Gewaltvorfällen bestimmte, verpflichtende Fortbildungen benötigen sollten?
e) Inwieweit werden die Schulaufsichten qualifiziert, so dass sie die Schulen sowohl bei der Entwicklung von Schutzkonzepten als auch bei Vorfällen gemäß der Interventionspläne aus dem Schutzkonzept bzw. auf Basis der vorhandenen Leitfäden und Dienstanweisungen unterstützen können.
4. Wie viele Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt gibt es an Schulen im Land Bremen?
a) Welche Präventionsmaßnahmen gibt es gegen sexualisierte Gewalt derzeit an den Schulen? Sind diese flächendeckend vorhanden, werden alle Schüler*innen erreicht?
b) Wie wird das Thema von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und damit zusammenhängend auch patriarchale Denkmuster, geschlechtsspezifische Rollenerwartungen, Geschlechtergerechtigkeit und der Umgang mit Gefühlen systematisch in den Lehrkonzepten und Bildungsplänen adressiert und in der Praxis umgesetzt?
c) Wie viele Schulen bieten im Rahmen solcher Präventionsstrategien Selbstverteidigungs-/Selbstbehauptungskurse an?
d) Wie bewertet der Senat das derzeitige Präventionsangebot?
e) Sollen solche Angebote perspektivisch ausgebaut, gefördert oder aktiv beworben werden?
5. Wie bewertet der Senat die aktuelle dienstdisziplinarrechtliche Situation bezüglich sexueller Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schüler*innen in Hinsicht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts am 10.02.2026 zum Fall des Lehrers am Gymnasium Horn?
a) Sieht der Senat Möglichkeiten, durch Dienstanweisungen zukünftig weitreichendere Regelungen zum Schutz von Schüler*innen zu finden, wenn etwa eine Lehrkraft ein*e Schüler*in nicht direkt unterrichtet oder der*die Schüler*in zum Zeitpunkt der einvernehmlichen sexuellen Beziehung volljährig ist?
b) Sieht der Senat eine Notwendigkeit, beamtenrechtlich auf Bundesebene für Fälle mit solchen Umständen die Gesetzeslage nachzubessern? Falls ja, wird der Senat sich auf Bundesebene für eine solche Gesetzesänderung einsetzen?
6. Sieht der Senat eine Notwendigkeit für die Erstellung von Schutzkonzepten gegen andere Gewaltformen an Schulen?
a) Unterscheiden sich Meldeketten und Ansprechstellen für Gewaltvorfälle mit andere Gewaltformen von den bestehenden Meldeketten bei sexualisierter Gewalt?
b) Wenn ja, wie gut sind Schüler*innen und Lehrkräfte über diese abweichenden Meldeketten und Ansprechstellen informiert?
c) Wie bewertet der Senat diese vorhandenen Meldewege und deren Funktionsweise bzw. Wirksamkeit?
d) Welche Angebote und Präventionsmaßnahmen gegen verschiedene Gewaltformen (beispielsweise: digitale, verbale, körperliche) gibt es bereits an Bremer Schulen?
e) Wie wird sichergestellt und überprüft, dass vorhandene Schutzkonzepte für weitere Gewaltformen tatsächlich angewandt, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden?
f) Welche Angebote und Präventionsmaßnahmen gegen verschiedene Gewaltformen gibt es bereits an Bremer Schulen und welche Möglichkeiten sieht der Senat, vorhandene Angebote perspektivisch flächendeckend auszubauen und zu erweitern?
7. Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit der Notfallordner bei (akuten) Gewaltvorfällen?
a) Wie sind die Rückmeldungen aus Praxiserfahrungen bezüglich der Notfallordner?
b) Werden Schulleitungen in der Anwendung der Notfallordner geschult?
8. Welche verbindlichen Verfahren gibt es, um Eltern zeitnah und transparent zu informieren, wenn Kinder von Gewalt, Grenzverletzungen oder anderen belastenden Vorfällen im Schulalltag berichten?
9. Wie werden Eltern im Rahmen von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften aktiv in die Aufarbeitung und Prävention von Gewaltvorfällen eingebunden und über ihre Rechte und Pflichten informiert?
10. Welche Anlaufstellen und Unterstützungsangebote stehen Eltern und Kindern zur Verfügung, wenn Hinweise auf Gewalt im schulischen Umfeld vorliegen?
11. Wie wird sichergestellt, dass Rückmeldungen von Kindern und Eltern zu Gewaltvorfällen ernst genommen, dokumentiert und konsequent aufgearbeitet werden?
12. Plant der Senat weitere Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern und außerschulischen Fachstellen beim Schutz von Kindern vor Gewalt zu stärken?

Miriam Strunge, Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Falko Bries, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dr. Franziska Tell, Dr. Solveig Eschen, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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