Zuweisungsrichtlinie für nicht-unterrichtendes pädagogisches Personal an den Schulen im Land Bremen
Schule ist schon lange kein Ort mehr reiner Wissensvermittlung. Die gesellschaftlichen Veränderungen stellen eine immer höhere Anforderung an den Erziehungsauftrag der Schulen. Die Entwicklung von Ganztagsschulen sowie die Etablierung von Schulsozialarbeit an den Schulen sind Ausdruck einer solchen Entwicklung. Diese Entwicklung gilt es weiter zu stärken. Denn die hohe Anzahl an Kindern, die im Land Bremen in Armut aufwachsen, ist in vielfältiger Weise benachteiligt, wenn es um die Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe geht. Schulen als Orte des gemeinsamen Lernens und Erlebens können hier einen Ausgleich schaffen. Während jedoch die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften klare Landesaufgabe ist, obliegt vielerorts den Schulträgern die Finanzierung und Gestaltung von Ganztagsangeboten, Schulsozialarbeit und ähnlichem. Um im Bundesland Bremen beide Stadtgemeinden bei der Bewältigung der finanziellen Lasten dieser Ausgaben zu unterstützen und somit den Umgang mit den sozialen Herausforderungen zu stärken, ist es geboten, dass sich das Land zukünftig an den Kosten für das nicht-unterrichtende pädagogische Personal beteiligt.
Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, in Abstimmung mit beiden Stadtgemeinden der Deputation für Kinder und Bildung bis zum Ende des Jahres 2020 eine Zuweisungsrichtlinie für das nicht-unterrichtende pädagogische Personal an den Schulen im Land Bremen vorzulegen. Die Zuweisungsrichtlinie soll transparente gemeinsame Parameter festlegen, unter denen die beiden Stadtgemeinden ab dem Schuljahr 2021/22 Mittel des Landes zugewiesen bekommen.
Sülmez Dogan, Christopher Hupe, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE