Zuständigkeit über das sogenannte „Ehrenmal“ auf der Altmannshöhe
Wir fragen den Senat:
1. In welche senatorische Zuständigkeit fällt das sogenannte „Gefallenenehrenmal“ auf der Altmannshöhe und wer ist in der Stadt Bremen für den Unterhalt, die Pflege und die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit für die Anlage zuständig?
2. Unterliegt das sogenannte „Gefallenenehrenmal“ auf der Altmannshöhe dem Bremischen Denkmalschutzgesetz und ergibt sich daraus für das Landesamt für Denkmalpflege eine Verantwortung für die Anlage?
3. Sind dem Senat Pläne aus der Zivilgesellschaft für einen kritischen Umgang oder eine Umnutzung des sogenannten „Gefallenenehrenmals“ bekannt und wie steht er zu diesen?
Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE.